Mosbacher Appell für die Kleine Wasserkraft

Ökologie und Ökonomie in ein faires Gleichgewicht bringen! Die Kleine Wasserkraft bis 100 KW durch eine angemessene Einspeisevergütung wirtschaftlich machen und damit den Ländlichen Raum stärken!

Unsere Arbeitsgruppe Wasserkraft hat sich in den letzten Monaten intensiv mit den Chancen und Möglichkeiten der kleinen Wasserkraft im Bereich Neckar-Odenwald auseinandergesetzt. Leider mussten wir feststellen, dass die Bedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von Kleinwasserkraftwerken nicht gut sind und durch die neuen Förderrichtlinien auch nicht besser wurden. Aus diesem Grund haben Mitglieder der AG und des Vorstandes alle Bundestagskandidaten eingeladen um mit ihnen diese Thematik zu besprechen:

1. Zahlreiche Wassermüller betreiben ihre Kleinwasserkraftwerke teilweise schon seit Generationen und erhalten mit ihrer Mühlentradition ein wertvolles Kulturgut. Viele Mühlen stehen unter Denkmalschutz. Direkt vor Ort und dezentral erzeugen sie emissionsfreien Ökostrom und stellen rund um die Uhr grundlastfähige Energie bereit. Gerade im Ländlichen Raum bilden sie eine wichtige Stütze für die Infrastruktur.

2. Jedoch gefährden die zu niedrigen Tarife des deutschen EEG die wirtschaftliche Existenz Vieler. Strom aus Wasserkraft bis 500 kW wird einheitlich mit 7,67 ct/kWh vergütet, obwohl kleine Anlagen höhere spezifische Kosten verursachen (Investition und Betrieb). Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert einen „guten ökologischen Zustand“, es muss u.a. die Durchgängigkeit für die Lebewesen hergestellt werden, insbesondere durch kostspielige Fischpässe. Außerdem muss ein Mindestwasserabfluss gewährleistet werden, der jedoch die Leistungsfähigkeit der Anlage mindert – und damit den wirtschaftlichen Ertrag. Zwar wird dann die Kilowattstunde mit 12,67 ct vergütet, was aber in der Regel für Anlagen bis 50 kW nicht kostendeckend ist. Dem folgt häufig die Stilllegung. Ebenso wenig werden stillliegende Anlagen reaktiviert.

3. Die neue baden-württembergische Förderrichtlinie, die diese Probleme lösen wollte, ist aber nur für die größeren Kleinwasserkraftwerke (bis 1000 kW) begrenzt hilfreich. Zudem wird das Fördervolumen in Höhe von 6,9 Mio € schnell ausgeschöpft sein.

4. Vorbildlich zu nennen ist die schweizerische und die britische gestaffelte Tarifgestaltung. Großbritannien z.B. gewährt mit seinem neuen Einspeisegesetz (FIT=Feed-in-tarif) für Anlagen bis 15 kW 21,65 pence/kWh = 25,5 ct/kWh und Anlagen bis 100 kW 20,21 pence/kWh = 23,7 ct/kWh. Damit wird Investitionssicherheit auch für kleine Anlagen gewährleistet.

5. Die breite Schicht der Kleinwassermüller würde von einer fairen Tarifanpassung profitieren. Vom finanziellen Volumen gesehen macht eine Erhöhung relativ wenig aus. Aber: Mit wenig Geld kann man hier viel bewegen!

6. Mit diesem Appell wenden wir uns an die Abgeordneten von allen Parteien, die im Bundestag vertreten sind. Wir möchten über das EEG eine faire Vergütung für die „Kleine Wasserkraft“ erreichen, die der nachhaltigen, klimaverträglichen und dezentralen Energieerzeugung dient, die die Regionen stärkt und die das Mühlen-Kulturgut bewahrt.