BEG Neckar-Odenwald eG fordert faire Bedingungen im EEG-Entwurf:
Derzeit tobt – von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet und unkommentiert – der Kampf um das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2014. Die Bundesregierung plant harte Änderungen in großem Stil, die die Bürgerenergiewende zum Erliegen bringen können. Es waren nämlich vorwiegend Privatleute und in letzter Zeit zunehmend BürgerEnergieGenossenschaften, die u.a. in kleine und große Solar- und Windkraftanlagen investieren, damit vor Ort Arbeitsplätze schaffen, regionale Wirtschaftskreisläufe unterstützen und klimafreundlich handeln. Erneuerbare Energien-Technik ist durch Massenproduktion und Massenanwendung preiswert und wettbewerbsfähig geworden – und sie zeigt sich zunehmend auch als eine ernsthafte Konkurrenz zu den Großkraftwerken.
Durch den aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts vom 8. April wird der BürgerEnergie Neckar-Odenwald jedwede weitere positive Entwicklungsmöglichkeit genommen. Zusammen mit etwa 800 Energiegenossenschaften und ihren bundesweit rund 200.000 Mitgliedern hat sie solidarisch durch ihre Bundesgeschäftsstelle beim DGRV bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Verbände zum EEG mitgewirkt. Aufsichtsrat und Vorstand der BEG haben in Mosbach in der vergangenen Woche in einer gemeinsamen Sitzung die Forderungen des Verbandes bekräftigt, die teilweise auch die Interessen der Privatleute mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen einschließen. Bei der Installation von Neuanlagen soll man künftig für den selbst verbrauchten Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage die mindestens 50%-ige EEG-Umlage bezahlen – die sog. „Apfel-Steuer“, als müsste man neuerdings seine Apfelernte versteuern. Noch viel härter würde es die modernen Energiegenossenschaften zurückwerfen, wenn die Mieter eines Hauses, auf dem eine genossenschaftliche Anlage installiert ist, neuerdings für den direkt auf dem Dach erzeugten und direkt verbrauchten Strom die volle EEG-Umlage bezahlen müssten.
Zu den möglichen positiven Wirkungen des neuen Vermarktungsmodells der Vorsitzende des BEG-Aufsichtsrates, Erwin Brauß: „Die Photovoltaik könnte mit der jungen Vor-Ort-Strom-Vermarktungsstrategie Schritt für Schritt aus der EEG-Vergütung in selbsttragende Marktstrukturen überführt werden. Eigentlich ist das das Ziel der Bundesregierung. Mit der angestrebten Regelung legt sie sich jedoch selbst Steine in den Weg.“ Ein weiterer Vorteil wäre außerdem, dass beim Direktverkauf die EEG-Vergütung wegfallen und damit mittelfristig auch die Höhe der EEG-Umlage für alle vermindert würde. Vorstandsmitglied Christine Denz betonte, dass insbesondere die Versorgung von Mietern mit kosten- und klimagünstigem Solarstrom ein wichtiger Baustein für die soziale Ausgewogenheit der Energiewende sei. Die Haushaltsstromkosten könnten langfristig stabilisiert werden, auch für breite Bevölkerungsschichten, die keine eigene Immobilie oder verfügbare Dachflächen haben. Strom, der direkt genutzt werde, brauche auch keinen weiteren Netzausbau. Hier müsse der Gesetzgeber über faire angemessene Bedingungen noch einmal nachdenken. Beschlossen wurde, diese und weitere fachliche Forderungen – wie z.B. die Rückführung der stark angestiegenen Braunkohleverstromung zur Reduzierung der CO2-Emissionen – auch den vier hiesigen Bundestagsabgeordneten zukommen zu lassen mit der Bitte um deren Engagement.